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Batteriegesetz

Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Als Händler von Batterien, Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen keinesfalls in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch im Handel oder in den kommunalen Sammelstellen (Gemeinde) unentgeltlich zurückgeben oder auch per Post an unsere Adresse zurücksenden: MATHES Werkzeuge und Maschinen, Pascal Mathes - Wahlerter Weg 35 - 63628 Bad Soden-Salmünster

Batterien oder Akkumulatoren die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber, „Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metallhydrid), „Zi“ (Zink).

Dies ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder speziell dafür eingerichtete Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind dazu verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).

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